Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nordbrücke Strategieberatung GmbH

Stand: August 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Nordbrücke Strategieberatung GmbH, Nordbrücke Strategy, Kölner Straße 120, 40227 Düsseldorf, Deutschland („Nordbrücke Strategieberatung GmbH“, „wir“, „uns“).

Unsere Dienstleistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an sonstige Geschäftskunden, soweit dies im Einzelfall vereinbart wird. Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nur dann berechtigt, unsere Leistungen zu nutzen, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.

Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder der Nutzung unserer Leistungen erklärt der Kunde („Auftraggeber“), dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Leistungsumfang

Die Nordbrücke Strategieberatung GmbH erbringt Beratungs-, Analyse- und Workshop-Leistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:

Art, Umfang, Ziele, Termine, Deliverables, Mitwirkungspflichten und Vergütung der jeweiligen Leistung werden in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einem Beratungsvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung festgelegt. Maßgeblich ist stets die individuelle Leistungsbeschreibung.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensberatung.

Unsere Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Prüfungs- oder Anlageberatung dar. Der Auftraggeber bleibt für die Prüfung rechtlicher, steuerlicher und regulatorischer Fragen selbst verantwortlich und hat hierfür bei Bedarf geeignete Fachberater hinzuzuziehen.

Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen, bleiben jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt oder vertraglich abweichend geregelt.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die Leistungserbringung der Nordbrücke Strategieberatung GmbH in angemessenem Umfang und stellt insbesondere alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.

Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen und inhaltlich richtig sind. Er trägt die Verantwortung für die fachliche und unternehmerische Umsetzung unserer Empfehlungen, Entscheidungen und Konzepte.

Der Auftraggeber hat uns unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags wesentlich sind, insbesondere über Änderungen in der Unternehmenssituation, Marktbedingungen, Projektprioritäten oder interne Restriktionen.

Werden Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, kann gesondert vergütet werden, sofern dies dem Grunde nach oder der Höhe nach vereinbart oder nach billigem Ermessen angemessen ist.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten, Systeme und Zugänge verantwortlich. Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu Systemen des Auftraggebers erhalten, hat der Auftraggeber angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

4. Zahlungsbedingungen und Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem von uns benannten Konto.

Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Meilensteinzahlungen zu verlangen. Bei längerfristigen Projekten können Teilleistungen gesondert abgerechnet werden.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Erfolgt eine Leistungserbringung auf Basis von Zeitaufwand, ist der dokumentierte Aufwand maßgeblich. Reisezeiten, Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nur erstattet, sofern dies vereinbart ist oder nach dem Vertrag erforderlich und angemessen ist.

Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen, ohne dass hierdurch unser Anspruch auf Vergütung entfällt.

5. Stornierung und Erstattungsregelung

Soweit ein Termin für Workshops, Strategie-Reviews, Präsentationen oder vergleichbare Vor-Ort- oder Online-Leistungen verbindlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsregelungen, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist:

Bereits angefallene, nachweisbare Auslagen, Reise- und Hotelkosten sowie von Dritten verursachte Stornokosten sind stets vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und angemessen sind.

Bei laufenden Beratungsprojekten ist eine Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie alle bis dahin angefallenen und nicht mehr stornierbaren Kosten zu vergüten.

Ein Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter Leistungen besteht nur, wenn diese nachweislich nicht vertragsgemäß sind und wir trotz angemessener Frist zur Nacherfüllung keine Abhilfe schaffen. Im Übrigen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Haftungsbeschränkung

Die Nordbrücke Strategieberatung GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit von Entscheidungen, Maßnahmen oder Ergebnissen, die der Auftraggeber auf Grundlage unserer Empfehlungen trifft oder umsetzt, übernehmen wir keine Haftung, sofern nicht eine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie oder eine anderweitige zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen, Texte, Modelle, Frameworks, Workshop-Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum bzw. unterliegen unseren Rechten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber, soweit vertraglich nicht abweichend geregelt, ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Projekt individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck und den internen Geschäftsbetrieb.

Vorhandene Schutzrechte, Know-how, Methoden, Vorlagen, Tools, Prozesse und allgemeine Beratungsmuster der Nordbrücke Strategieberatung GmbH verbleiben ausschließlich bei uns. Diese dürfen vom Auftraggeber ohne unsere vorherige Zustimmung nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder außerhalb des vereinbarten Zwecks genutzt werden.

Der Auftraggeber räumt uns an von ihm bereitgestellten Inhalten, Unterlagen und Daten die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein und sichert zu, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Nordbrücke Strategieberatung GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer, Empfängern und Kontaktmöglichkeiten sind unserer gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, soweit eine solche bereitgestellt wird.

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

Sofern im Einzelfall eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen, bevor personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.

9. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses. Während der Dauer höherer Gewalt sind die Leistungspflichten suspendiert, soweit und solange die Leistung unmöglich oder unzumutbar ist.

10. Änderungen der Bedingungen

Die Nordbrücke Strategieberatung GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Für laufende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, wenn diese dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt werden und er ihnen ausdrücklich zustimmt, soweit keine abweichende individualvertragliche Vereinbarung besteht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

12. Kontaktinformationen

Nordbrücke Strategieberatung GmbH
Nordbrücke Strategy
Kölner Straße 120
40227 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 211 68479215

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.

Diese AGB wurden für die Verwendung durch die Nordbrücke Strategieberatung GmbH erstellt und gelten ergänzend zu individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. Im Zweifel haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

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